Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Hinweis

Hunde im Alter bis zu drei Monaten sind noch nicht steuerpflichtig.

Verlegen Hundehalter den überwiegenden Aufenthaltsort des Hundes in eine andere Gemeinde oder besitzen sie keinen Hund mehr, müssen sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich, per E-Mail oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Abmeldung Nachweis über Tod (Sterbebescheinigung) oder Anmeldung am neuen Wohnort.

Hinweis

Für manche Hunde werden auf Antrag Ermäßigungen oder Befreiungen gewährt (z. B. Blindenhunde, Rettungshunde, Wachhhunde, Diensthunde und Hunden von Forstbediensteten).
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachgebiet Steuern.

Kosten

  • Regelfall/pro Jahr: 110 EUR
  • für jeden weiteren Hund, wenn in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten werden: 220 EUR

Für Kampfhunde/gefährliche Hunde wird eine höhere Steuer fällig, derzeit 600 EUR bzw. 300 EUR jährlich (bei bestandener Verhaltensprüfung).

Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde