Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen

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(c)Wikimedia Commons(Bundesdruckerei: Fotoarchiv, Führerschein) Isländischer Führerschein

Hinweis

Wenn Sie die Fahrerlaubnisbehörde besuchen möchten, können Sie online Ihren persönlichen Termin vereinbaren. Die Terminvergabe ist nur für einen Monat im Voraus möglich.

Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland?
In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig.
Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.

Hinweis

Fahrerlaubnisse aus Staaten, die in einer Liste (Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung) aufgeführt sind, werden teilweise ohne theoretische und praktische Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben. Eine aktuelle Aufstellung der Listenstaaten finden Sie hier:

Landesrecht BW Bürgerservice

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Hinweis

Der entsprechende Antrag muss aus Gründen des Identitätsabgleichs persönlich beim Fachgebiet Straßenverkehr gestellt werden.

Fristen

Umtausch bis spätestens sechs Monate nach Einreise

Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern.
Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • erste Meldebestätigung in Deutschland
  • ein biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
  • ausländischer Führerschein mit Übersetzung, wenn kein EU-/EWR-Führerschein
    Übersetzungen werden von anerkannten Automobilclubs erstellt.
  • bei einer EU-EWR-Fahrerlaubnis sowie bei einer Fahrerlaubnis, die in einem der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staaten und Klassen erteilt worden ist, zusätzlich:
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung sowie
    • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen

Diese Zeugnisse oder Gutachten müssen Sie nur vorlegen, wenn zeitgleich mit dem Umtausch eine Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder D (einschließlich Anhänger-und/oder Unterklassen) notwendig ist.

  • bei einer Nicht-EU-/EWR-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse: zusätzlich
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen.

Kosten

  • Umschreibung ohne Prüfung: 36,30 EUR
  • wenn eine theoretische oder praktische Prüfung vorgeschrieben ist: 43,90 EUR
  • Gebührenerhöhung, wenn die Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre erteilt ist: 0,80 EUR