Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen

Feinstaubplaketten der Gruppe 2, 3 und 4Bild vergrößern
(c) Markus Baumer / Wikimedia

Hinweis

Die Zulassungsstelle ist wieder bedingt für Kunden geöffnet. Bitte beachten Sie, dass der Einlass in das Gebäude nur mit vorheriger Anmeldung und unter Anwendung eines Mund-Nasenschutzes erfolgen kann. Vereinbaren Sie daher bitte vorab telefonisch, online oder per E-Mail einen entsprechenden Termin mit der Zulassungsstelle.

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung.
Fahrzeuge, die wegen ihres hohen Schadstoffausstoßes keine der jeweiligen Umweltzone entsprechende Umweltplakette bekommen, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Umweltplakette kaufen. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

In Stuttgart gibt es weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis Euro 4/IV in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis Euro 5/V in der kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.

Ausnahmen

Grundsätzlich ausgenommen von Fahrverboten in Umweltzonen sind z.B. (Aufzählung nicht vollständig):

  • mobile Maschinen und Geräte,
  • Arbeitsmaschinen,
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z.B. Mofas, Roller, Motorräder usw.),
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz",
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis erfolgt durch Merkzeichen "aG, "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis),
  • Oldtimer mit H-oder 07-Kennzeichen.

Voraussetzungen

Um eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Verfahrensablauf

Einige Stadt- und Landkreise, zum Beispiel Stuttgart und Freiburg, stellen Onlinedienste zur Verfügung.
Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen.

Sie bezahlen durch

  • Lastschrift,
  • Überweisung oder
  • Kreditkarte.

Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

Kosten

  • pro Feinstaubplakette der Stadt Baden-Baden: 5 EUR

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

Hinweis

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat zum Thema Luftreinhaltung, Umweltzonen und Fahrverbote auf seiner Homepage weitere Informationen zusammengestellt.
Die in Deutschland ausgewiesenen und geplanten Umweltzonen können Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes abrufen.

Umweltbundesamt "Umweltzonen in Deutschland"