Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Hinweis

Die Fahrerlaubnisbehörde ist hinsichtlich einzelner Dienstleistungen wieder bedingt für Kunden geöffnet. Insbesondere für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, den Umtausch eines Papierführerscheins in einen Kartenführerschein sowie die Aushändigung des Führerscheins bei Erst- und Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Bitte beachten Sie, dass der Einlass in das Gebäude nur mit vorheriger Anmeldung und unter Anwendung eines Mund-Nasenschutzes erfolgen kann. Vereinbaren Sie daher bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen entsprechenden Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde und stimmen Sie Ihr Anliegen ab. Die meisten Dienste werden weiterhin parallel online angeboten.

Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

  • die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
  • die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.

Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Dauererlaubnis

Viele Unternehmer führen häufig entsprechende Transporte durch. Dauererlaubnisse können höchstens für 3 Jahre befristet werden. Eine Dauererlaubnis wird auf Fahrten zwischen bestimmten Orten beschränkt (streckengebundene Dauererlaubnis) oder im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden (flächendeckende Dauererlaubnis).

Voraussetzungen

Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

  • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
  • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
  • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei einem Antrag auf Erlaubnis nach §29 Abs.3 STVO müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO vorlegen
  • evtl. müssen Sie eine Ladungsskizze beizufügen

Kosten

je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis

Bearbeitungsdauer

in der Regel: zwei Wochen