Rotes Oldtimerkennzeichen

Beispielkennzeichen, in RotBild vergrößern

Hinweis

Die Zulassungsstelle ist wieder bedingt für Kunden geöffnet. Bitte beachten Sie, dass der Einlass in das Gebäude nur mit vorheriger Anmeldung und unter Anwendung eines Mund-Nasenschutzes erfolgen kann. Vereinbaren Sie daher bitte vorab telefonisch, online oder per E-Mail einen entsprechenden Termin mit der Zulassungsstelle.

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, können Sie ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.

Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07" (bei älteren roten Kennzeichen für Oldtimer auch mit "06"). Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen.

Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von EUR 46,02 EUR für Krafträder oder 191,73 EUR für alle übrigen Fahrzeuge.

Voraussetzungen

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes" dienen, sowie der An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer

Verfahrensablauf

Für die Zuteilung genügt ein formloser Antrag. Diesen können Sie schriftlich stellen oder persönlich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Die Zulassungsbehörde trägt jedes Fahrzeug in das besondere Fahrzeugscheinheft für das beantragte Rote Kennzeichen ein. Bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
    • zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Auflistung der Fahrzeuge, für welche rote Kennzeichen benötigt werden (eines kann für mehrere Oldtimer ausgegeben werden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Formloser Antrag, in dem bestätigt wird, dass das KFZ an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen soll.
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB)
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer (§ 23 StVZO)
  • Bescheinigung einer aktuellen Hauptuntersuchung

Kosten

  • Zuteilung Rotes Kennzeichen: 207,60 EUR
  • je Fahrzeugschein / Eintragung: 15,30 EUR
  • je Klebesiegel: 0,30 EUR