Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen

Beispielkennzeichen

Für Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen Sie Ihr Fahrzeug in den meisten Fällen vorher zulassen. Sie erhalten von der Zulassungsbehörde die gestempelten Zulassungspapiere und Kennzeichen.

Seit dem 1. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln.

Sie können einen Online-Antrag stellen, wenn Ihr Fahrzeug

  • nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten sowie Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes hat oder
  • ein Neufahrzeug ist.

Sie benötigen dazu den neuen Personalausweis (nPA) oder elektonischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2".

Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Hinweis: Eine bestimmte Buchstaben- Zahlenkombination des Kennzeichens (Wunschkennzeichen) oder ein bestimmtes Unterscheidungszeichen bei wieder eingeführten „Altkennzeichen“ in einem Landkreis können Sie nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens beantragen.
Eine nachträgliche Änderung einmal zugeteilter Kennzeichenkombinationen ist nur gegen Gebühr möglich.

Hinweis

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.

Wunschkennzeichen reservieren

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie bei der Zulassung auch eine Feinstaubplakette beantragen.

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.

Zulassung ohne Fahrzeugbrief

Wurde für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erstellt, ist ein Nachweis der Verfügungsberechtigung des Antragstellers (z.B. Kaufvertrag) zu erbringen; das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (siehe rechts: Formulare)
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie des Ausweisdokuments des Fahrzeughalters
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes

Kosten

  • Zulassung: 30 EUR
  • ggf. Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): 3,80 EUR
  • ggf. nichtgetyptes Fahrzeug: 15,30 EUR
  • Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
  • bei Vorreservierung eines Wunschkennzeichens: 12,80 EUR
  • je Klebesiegel: 0,30 EUR
  • Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.