Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen

Zwei Saisonkennzeichen und im Hintergrund ein Fahrzeugbrief

Wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet ist, können Sie eine Wiederzulassung beantragen.

Sie dürfen

  • mit ungestempelten Kennzeichen
  • nur im Zusammenhang mit der Zulassung
  • in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk fahren, wenn
    • Ihnen die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und
    • die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Sie müssen bei diesen Fahrten

  • die ausgefüllte Versicherungsbestätigung dabei haben und
  • die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen.

Eine Wiederzulassung müssen Sie auch beantragen, wenn Ihr Fahrzeug früher im Ausland zugelassen war.

Hinweis

Wurden Ihre Fahrzeugpapiere vor dem 1.10.2005 ausgestellt, müssen sie nach neuem Muster umgetauscht werden. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.

Seit dem 01.10.2017 können Fahrzeuge auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks mit dem bei Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen internetbasiert Wiederzugelassen werden.

Fahrzeug online wieder zulassen

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Ihr Fahrzeug muss für eine erneute Zulassung in einem verkehrssicheren Zustand sein. Diese Verkehrssicherheit müssen Sie durch einen gültigen HU-Bericht nachweisen können.

Voraussetzungen für die online Wiederzulassung

  • Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und besitzt eine gültige Hauptuntersuchung.
  • Es liegt eine gültige Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung vor.
  • Die antragstellende Person
    • ist eine natürliche Person,
    • bisherig Halter/in des Fahrzeugs und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer,
    • hat ihren Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk, in dem die Außerbetriebsetzung stattgefunden hat (und zuvor hat kein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk stattgefunden),
    • besitzt einen Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und
    • verfügt über die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit bei Außerbetriebsetzung freigelegtem Sicherheitscode und Kennzeichen Siegel mit einer Druckstücknummer (ab 01.01.2015).

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Wiederzulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen. Gegebenenfalls benötigen Sie hierzu Kurzzeitkennzeichen.

Die Zulassungsbehörde bringt am Kennzeichen Ihres Fahrzeugs die neuen Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und hatten Sie bisher keine Ausnahmegenehmigung oder eine Feinstaubplakette, müssen Sie diese ebenfalls beantragen.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichen benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbestätigung Teil I (Fahrzeugschein) oder, bei Stilllegung vor dem 01.10.2005, Abmeldebestätigung
  • Nachweis einer gültige Hauptuntersuchung (Stempel auf Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nicht anerkannt)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie des Ausweisdokuments des Fahrzeughalters
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmen: Handelregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes
  • evtl. noch vorhandene Kennzeichenschilder

Kosten

  • Wiederzulassung: 12,10 EUR
  • Wiederzulassung und Änderung der Kennzeichennummer: 27,50 EUR
  • Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 EUR
  • Zulassungsbescheinigung Teil II: 3,80 EUR
  • Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
  • Wunschkennzeichen mit Vorabreservierung: 12,80 EUR
  • je Klebesiegel: 0,30 EUR