Europäisches Führungszeugnis

Seit dem 27. April 2012 kann Personen, die in Deutschland leben und die Staatsangehörigkeit anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) besitzen, auf Wunsch ein sogenanntes ‘‘Europäisches Führungszeugnis“ erteilt werden.

Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates.

Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei den Bürgerbüros und Ortsverwaltungen zu stellen. Diese leiten den Antrag an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter.

Das Bundesamt bittet den betreffenden EU-Mitgliedsstaat um Übermittelung des Inhalts des dortigen Strafregisters. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.

Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Bundesamts an den Herkunftsstaat erteilt werden.

Unterlagen

  • Reisepass oder Identitätskarte

Kosten

13 EUR

Hinweis

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen.

Online-Portal des Bundesamts für Justiz