Erteilung einer Erlaubnis für Maklerinnen und Makler

Ein Mann in einem Anzug streckt die Hand entgegen. Auf der Hand steht ein Haus.Bild vergrößern
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Hinweis

Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis für Marklerinnen und Markler ist die IHK Karlsruhe:

Erlaubnisverfahren