Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Zentrum für Arbeit und SozialesBild vergrößern

Besucheranschrift: Im Rollfeld 25

76532 Baden-Baden

Tel.: 07221 93 14381

Fax.: 07221 93 14 38 2

jugend.familie@baden-baden.de

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

(mit Terminvereinbarung)

Mo. von
9 - 12 und 14 - 16 Uhr
Di. von
9 - 12 und 14 - 16 Uhr
Mi. von
9 - 12 und 14 - 16 Uhr
Do. von
9 - 12 und 14 - 17:30 Uhr
Fr. von
9 - 12 Uhr

Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) gehört zum Fachbereich Bildung und Soziales, Fachgebiet Jugend und Familie der Stadt Baden-Baden. Der Stadtkreis ist in Bezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk ist ein Sachbearbeiter zuständig.

Der ASD ist Anlaufstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Fachkräfte des ASD bieten Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebens- und Familiensituationen, sofern Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige betroffen sind. Der ASD kann bei sämtlichen Schwierigkeiten Kinder und Jugendliche betreffend von Erziehungsberechtigten, Kindern, Jugendlichen, sonstigen Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Institutionen, usw. kontaktiert werden.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des ASD ergeben sich vor allem aus dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören insbesondere:

  • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, insbesondere bei Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
  • Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Konflikt- und Krisensituationen
  • Bei Bedarf Einleitung und Durchführung von geeigneten Jugendhilfemaßnahmen (Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen)
  • Schutz für Kinder und Jugendliche bei körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung und bei Vernachlässigung
  • Kriseninterventionen mit Schutzmaßnahmen für akut gefährdete Kinder und Jugendliche
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
  • Weitervermittlung zu anderen Beratungsstellen, Fachdiensten und Behörden

Der Allgemeine Soziale Dienst kann bei festgestelltem Bedarf eigene Unterstützungsmöglichkeiten anbieten, um die Sorgeberechtigten in ihrem Erziehungsalltag und bei der Betreuung von Kindern/ Jugendlichen Hilfestellung zu geben. Folgende Unterstützungsformen sind möglich:

  • ambulante Hilfen wie Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft (Antrag auf Hilfe zur Erziehung der Sorgeberechtigten, bei Erziehungsbeistandschaft für junge Volljährige durch diese selbst erforderlich, keine Kostenbeteiligung der Hilfeadressaten)
  • teilstationäre Unterbringungen in der Tageseinrichtungen der Jugendhilfe Baden-Baden (Antrag auf Hilfe zur Erziehung der Sorgeberechtigten erforderlich, Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten)
  • vollstationären Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen (Antrag auf Hilfe zur Erziehung der Sorgeberechtigten erforderlich, Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten)

Unterstützung für Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren bietet auch die Fachstelle Frühe Hilfen an der Psychologischen Beratungsstelle Baden-Baden.