Geburtsurkunden beantragen

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Sie benötigen nachträglich eine Geburtsurkunde?

Eine nachträgliche Urkunde können alle Personen erhalten, die in der Urkunde vorkommen sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (in gerader Linie).

Ebenso kann man eine Urkunde erhalten, wer ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der Urkunde nachweisen kann.

Inhalt einer Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Auf Verlangen werden folgende Angaben nicht aufgenommen:

  • Geschlecht des Kindes
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

Internationale Geburtsurkunde
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Wichtige Hinweise

Sie erhalten beim Standesamt Baden-Baden nur dann eine Personenstandsurkunde, wenn sich die Geburt in Baden-Baden ereignet hat. Dies gilt nicht für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Neugeborene. Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link.

Die Beantragung der Ausstellung von Urkunden ist direkt bei unseren Stadtteilen/Ortsverwaltungen (Haueneberstein, Rebland und Sandweier) möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie setzen sich mit dem Standesamt des Geburtsortes in Verbindung
  • Füllen Sie das Online-Formular „Bestellung von Personenstandsurkunden“ aus
  • Danach erhalten Sie eine separate E-Mail von uns mit den Informationen zu den Nachweisen und zur Bezahlung der ausstehenden Gebühren
  • Nach Geldeingang versenden wir die beantragte/n Urkunde/n per Post

Fristen

Die Geburtenregister werden nur 110 Jahre beim Standesamt Baden-Baden aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie sich direkt an das zuständige Stadtarchiv () wenden.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Urkunden von sich selbst: Personalausweis oder Reisepass
  • für Ihre Kinder: Personalausweis oder Reisepass
  • für Ihre Eltern: Personalausweis oder Reisepass, eigene Geburtsurkunde

Berechtigtes Interesse:

  • für Ihre Geschwister: Personalausweis oder Reisepass, eigene Geburtsurkunde
  • für Ihre Enkelkinder: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • für Ihre Großeltern: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde von Ihnen und Ihrem Elternteil, von dem die Großeltern die Eltern sind

Rechtliches Interesse:

  • Schreiben vom Nachlassgericht oder einer anderen Behörde, bei der Sie die Urkunde vorlegen müssen
  • aktueller vollstreckbarer Titel

Generell auch mit einer Vollmacht einer berechtigten Person möglich: Personalausweis oder Reisepass Vollmachtgeber/in und Abholer/in

Kosten

20 Euro: Geburtsurkunde (A4, A5, International, Registerausdruck mit/ohne Hinweisteil)

20 Euro: Übersetzungshilfe zur Personenstandsurkunde

Bearbeitungsdauer

Bei Online-Bestellung über das Online-Formular: ca. 14 Arbeitstage

Bei Abholung nur bei den Öffnungszeiten ohne Terminvergabe: sofort