Sterbeurkunde beantragen

Sie benötigen nachträglich eine Sterbeurkunde?

Eine nachträgliche Urkunde können alle Personen erhalten, die in der Urkunde vorkommen sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (in gerader Linie).

Ebenso kann man eine Urkunde erhalten, wer ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der Urkunde nachweisen kann.  

Inhalt der Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde enthält:

  • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • den letzten Wohnsitz,
  • den Familienstand,
  • die Vornamen und den Familiennamen der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten oder der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners zum Zeitpunkt des Todes.
  • Dies gilt auch, wenn die andere Ehegattin beziehungsweise der andere Ehegatte oder die andere Lebenspartnerin beziehungsweise der andere Lebenspartnervorher verstorben ist.
  • Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes.

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.

Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Wichtige Hinweise

Sie erhalten beim Standesamt Baden-Baden nur dann eine Personenstandsurkunde, wenn sich der Todesfall in Baden-Baden ereignet hat. Dies gilt nicht für Sterbefälle, die noch nicht im Sterberegister der Stadtverwaltung Baden-Baden beurkundet wurden. Die Beantragung der Ausstellung von Urkunden ist direkt bei unseren Stadtteilen/Ortsverwaltungen (Haueneberstein, Rebland und Sandweier) möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie setzen sich mit dem Standesamt des Sterbeortes in Verbindung
  • Füllen Sie das Online-Formular „Bestellung von Personenstandsurkunden“ aus
  • Danach erhalten Sie eine separate E-Mail von uns mit den Informationen zu den Nachweisen und zur Bezahlung der ausstehenden Gebühren
  • Nach Geldeingang versenden wir die beantragte/n Urkunde/n per Post

Fristen

Die Sterberegister werden nur 30 Jahre beim Standesamt Baden-Baden aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie sich direkt an das zuständige Stadtarchiv () wenden.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Urkunden von sich selbst: Personalausweis oder Reisepass
  • für Ihre Kinder: Personalausweis oder Reisepass
  • für Ihre Eltern: Personalausweis oder Reisepass, eigene Geburtsurkunde

Berechtigtes Interesse:

  • für Ihre Geschwister: Personalausweis oder Reisepass, eigene Geburtsurkunde
  • für Ihre Enkelkinder: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • für Ihre Großeltern: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde von Ihnen und Ihrem Elternteil, von dem die Großeltern die Eltern sind

Rechtliches Interesse:

  • Schreiben vom Nachlassgericht oder einer anderen Behörde, bei der Sie die Urkunde vorlegen müssen
  • aktueller vollstreckbarer Titel

Generell auch mit einer Vollmacht einer berechtigten Person möglich: Personalausweis oder Reisepass Vollmachtgeber/in und Abholer/in

Kosten

20 Euro: Sterbeurkunde (A4, A5, International, Registerausdruck mit/ohne Hinweisteil)

20 Euro: Übersetzungshilfe zur Personenstandsurkunde

Bearbeitungsdauer

Bei Online-Bestellung über das Online-Formular: ca. 14 Arbeitstage

Bei Abholung nur bei den Öffnungszeiten ohne Terminvergabe: sofort