Einbürgerung

Hinweis

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 23. August 2023 im Kabinett beschlossen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist im 1. Halbjahr 2024 zu rechnen.
Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab, die darauf zielen, eingebürgert zu werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Verfolgen Sie bitte weiter die Medien zu diesem Thema und melden Sie sich, sobald das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde und in Kraft tritt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten ausnahmslos die bisherigen Regelungen weiter.
Stand: August 2023

Ausländische Staatsangehörige können, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf Einbürgerung stellen und somit die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

Für Bürger, die in Baden-Baden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ist das Fachgebiet Öffentliche Ordnung für Einbürgerungen zuständig.

Antrag auf Einbürgerung stellen

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, empfehlen wir Ihnen, vor der Antragstellung zu einem Informationsgespräch vorbeizukommen. Dabei werden Sie ausführlich über die Voraussetzungen für die Einbürgerung informiert. Zudem bekommen Sie die erforderlichen Antragsformulare und ein Merkblatt.

Dieses Merkblatt enthält die wichtige Übersicht darüber, welche Unterlagen mit dem Antrag abgegeben werden müssen. Haben Sie die Unterlagen zusammengetragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin, bei dem der Antrag abgegeben wird. Die Dauer des Verfahrens von der Antragstellung bis zur Einbürgerung ist abhängig von Ihrer individuellen Situation.