Freizügigkeit für EU-Bürger und Staatsangehörige der EFTA-Staaten

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union („Unionsbürger“) und Angehörige der Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA genießen Freizügigkeit. Das heißt, sie benötigen für Einreise und Aufenthalt in Baden-Baden weder Visum noch Aufenthaltstitel.

Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind 2013 die Freizügigkeitsbescheinigungen weggefallen.

Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern

Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, die nicht selbst Unionsbürgerin und Unionsbürger sind, erhalten eine Aufenthaltskarte.

Hinweis

EFTA-Staaten sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Schweizer Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

Brexit

Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Alle Informationen für britische Staatsangehörige finden Sie auf dem Infoportal Service-BW.