Schule, Sprachkurs, Studium

Eine Frau mit Migrationshintergrund schreibt sich Notizen aus einem Buch aufBild vergrößern
(c) Istock.com/Jacob Ammentorp Lund

Wer in Deutschland studieren, einen Sprachkurs oder die Schule besuchen möchte, benötigt vor der Einreise ein Visum. Beantragen Sie dieses Visum vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Heimatland.

Ohne Visum können die Staatsangehörigen der Europäischen Union und folgender Länder zum Studium einreisen: Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, San Marino, der Schweiz und der USA.

Was nach Ihrer Einreise zu tun ist

  • Melden Sie im BürgerBüro Baden-Baden Ihren neuen Wohnsitz an.
  • Gehen Sie mit den genannten Unterlagen zur Ausländerbehörde Baden-Baden.

Unterlagen

  • Antrag (muss persönlich abgegeben werden)
  • biometrisches Passbild
  • Reisepass
  • Immatrikulationsnachweis
  • Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (aktuelle Gehaltsabrechnung oder Arbeitgeberbescheinigung oder Verpflichtungserklärung)

Wechsel von Studiengang oder Hochschule

Ein Wechsel des Studienganges oder der Hochschule hat meist eine Verlängerung der Studienausbildung zur Folge. Daher sollten Sie zuvor mit der Ausländerbehörde klären, ob sich ein Wechsel möglicherweise aufenthaltsrechtlich auswirkt. Bei einem eigenmächtigen Wechsel kann der Aufenthaltstitel vorzeitig erlöschen.

Erwerbstätigkeit während des Studiums

Die Beschäftigung während des Studiums darf 120 Tage beziehungsweise 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen ist die Beschäftigung nur in der Ferienzeit erlaubt.