Erdwärmesonden

Die Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden findet auch in Baden-Baden immer weitere Verbreitung.

Ob die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Bau einer Erdwärmesonde in Aussicht gestellt werden kann, können Sie über eine kostenfreie Voranfrage beim Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz erfragen.

Voraussetzungen

Für den Bau einer Erdwärmesonde ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Verfahrensablauf

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz zu beantragen.

Diesem Antrag ist neben der Beschreibung der geplanten Maßnahme ein Ausschnitt aus der topographischen Karte im Maßstab 1:25.000 mit Kennzeichnung der Lage des Planungsbereiches beizufügen, weiterhin ein Auszug aus dem amtlichen Katasterplan mit Lage des Grundstücks und dem Bestand an Gebäuden sowie der Bohrstelle für die Erdwärmesonde (siehe auch Leitfaden Seite 17, Leitfaden finden Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de).

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmsonden (LQS EWS) unbedingt zu beachten sind: Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Insbesondere verweisen wir auf die Ziffer 1 - Bohrunternehmen, Versicherungsschutz und Bohrpersonal und Ziffer 4 - Bauüberwachung und geophysikalische Messungen, der vorgenannten Leitlinien.

Der Antrag ist per E-Mail einzureichen.

Alle Bohrungen müssen vor Bohrbeginn beim Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau angezeigt werden. Bei einer Bohrtiefe > 100 m ist zusätzlich nach § 127 Bundesberggesetz (BbergG) und § 4 Lagerstättengesetz die Bohrung beim Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, Schwendistraße 12 in 79102 Freiburg anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht einer Bohrung beim LGRB gilt unabhängig von Genehmigungs- und Anzeigepflichten anderer Fachgesetze. Informationen hierzu erhalten Sie unter http://www.lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen/banz.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass mit den Bauarbeiten erst begonnen werden kann, wenn eine entsprechende Entscheidung durch das Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz sowie ggf. des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Ausschnitt aus der topographischen Karte im Maßstab 1:25.000 mit Kennzeichnung der Lage des Planungsbereiches
  • Auszug aus dem amtlichen Katasterplan mit Lage des Grundstücks und dem Bestand an Gebäuden sowie der Bohrstelle für die Erdwärmesonde

Kosten

Die Kosten können Sie dem Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Verwaltungsbehörde im Bereich Umwelt und Arbeitsschutz unter Punkt 6.2 Benutzung von Gewässern nach § 9 WHG entnehmen.