Öffentliche Versteigerung von Fundgegenständen

Gemäß §§ 979 ff BGB wird bekannt gemacht, dass am

Freitag, 16. März 2012, um 13.30 Uhr,

auf dem Parkplatz des BürgerBüros Briegelacker, Briegelackerstr. 21, 76532 Baden-Baden (bei schlechter Witterung im Dienstgebäude Briegelackerstr. 21), die beim Fundbüro abgegebenen Gegenstände meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Versteigert werden verschiedene Artikel wie beispielsweise Handys, Schmuck, Spielzeug und Fahrräder.

In sämtlichen Fällen haben die Finder auf ihren Anspruch zur Herausgabe der Fundgegenstände verzichtet. Eine Gewährleistung für den Wert des Gegenstandes wird nicht übernommen.

Die Eigentümer der Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens

02. März 2012

im BürgerBüro Briegelacker, Briegelackerstr. 21, 76532 Baden-Baden, anzumelden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.

Gemäß §§ 979 ff BGB wird bekannt gemacht, dass am

Donnerstag, 22. März 2012, um 14.00 Uhr,

auf dem Hof der Ortsverwaltung Sandweier, Iffezheimer Str. 5, 76532 Baden-Baden, die bei den Fundbüros der Ortsverwaltungen Haueneberstein, Sandweier, Ebersteinburg und Rebland (Neuweier, Steinbach, Varnhalt) abgegebenen Gegenstände meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Versteigert werden hauptsächlich Fahrräder.

In sämtlichen Fällen haben die Finder auf ihren Anspruch zur Herausgabe der Fundgegenstände verzichtet. Eine Gewährleistung für den Wert des Gegenstandes wird nicht übernommen.
Die Eigentümer der Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens

08. März 2012

bei der Ortsverwaltung Haueneberstein (Rathausplatz 1, 76532 Baden-Baden), Sandweier (Iffezheimer Str. 5, 76532 Baden-Baden), Ebersteinburg (Ebersteinburger Str. 54, 76530 Baden-Baden) oder der Ortsverwaltung Rebland (Verwaltungsstelle Steinbach, Steinbacher Str. 55, 76534 Baden-Baden) anzumelden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.

Baden-Baden, 11.02.2012
Stadtverwaltung Baden-Baden
Fachgebiet Öffentliche Ordnung