Vergnügungssteuer
Die Stadt Baden-Baden erhebt eine Vergnügungsteuer auf Spielgeräte (insbesondere Geldspielgeräte - siehe Foto -, Flipper, Tischfussball, Dartspiel, Billardtische etc.) sowie Musikautomaten.
Steuerschuldner ist der Aufsteller der Spiel- und Unterhaltungsapparate. Meldungen über die Aufstellung bzw. den Abbau von Geräten sind innerhalb einer Woche zu erstatten.
Zur Meldung ist neben dem Aufsteller auch der Inhaber der Räumlichkeiten verpflichtet, in denen die Apparate betrieben werden, (z. B. in einer Gaststätte der Gastwirt).
Der Inhaber haftet auch für die Steuer.
Unterlagen
- Der Vordruck zur Meldung über die Aufstellung von Geräten ist beim Fachbereich Finanzen erhältlich.
Hinweis
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Die Kosten gelten jeweils für eine Monat. | ||
Kosten / Leistung
| 100,00 € | für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit innerhalb von Spielhallen | ||
| 55,00 € | für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit außerhalb von Spielhallen | ||
| 180,00 € | für Geräte mit Gewinnmöglichkeit innerhalb von Spielhallen | ||
| 90,00 € | für Geräte mit Gewinnmöglichkeit außerhalb von Spielhallen |
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Michael Braun |
| Telefon: | (07221) 93-22 21 |
| Telefax: | (07221) 93-20 33 |
| Email: | michael.braun@baden-baden.de |
| Adresse: | Rathaus, Marktplatz 2
|
| 76530 Baden-Baden | |
| Raum: | 402 |
| Bushaltestelle: | Leopoldsplatz
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