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Vergnügungssteuer

Geldspielautomat mit großen leuchtenden Zahlen.

(c)Uwe Steinbrich/PIXELIO

Die Stadt Baden-Baden erhebt eine Vergnügungsteuer auf Spielgeräte (insbesondere Geldspielgeräte - siehe Foto -, Flipper, Tischfussball, Dartspiel, Billardtische etc.) sowie Musikautomaten.

Steuerschuldner ist der Aufsteller der Spiel- und Unterhaltungsapparate. Meldungen über die Aufstellung bzw. den Abbau von Geräten sind innerhalb einer Woche zu erstatten.

 


Zur Meldung ist neben dem Aufsteller auch der Inhaber der Räumlichkeiten verpflichtet, in denen die Apparate betrieben werden, (z. B. in einer Gaststätte der Gastwirt). 
Der Inhaber haftet auch für die Steuer.

Unterlagen

  • Der Vordruck zur Meldung über die Aufstellung von Geräten ist beim Fachbereich Finanzen erhältlich.

Hinweis

Hinweis Die Kosten gelten jeweils für eine Monat.

Kosten / Leistung

100,00 € für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit innerhalb von Spielhallen
55,00 € für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit außerhalb von Spielhallen
180,00 € für Geräte mit Gewinnmöglichkeit innerhalb von Spielhallen
90,00 € für Geräte mit Gewinnmöglichkeit außerhalb von Spielhallen

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Michael Braun
Telefon: (07221) 93-22 21
Telefax: (07221) 93-20 33
Email: michael.braun@baden-baden.de
Adresse: Rathaus, Marktplatz 2 Zum Stadtplan
  76530 Baden-Baden
Raum: 402
Bushaltestelle: Leopoldsplatz Zum Stadtplan