Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft kann anerkannt werden:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren wurde.

Wie wird die Vaterschaft anerkannt?

  • Durch den Vater persönlich in öffentlich beurkundeter Form beim Standesamt, Jugendamt, Notaren, Amtsgerichten.
  • Die Vaterschaft kann bereits vor Geburt anerkannt werden.
Das Bild zeigt einen Vater mit Kind in der Lichtentaler Allee

Unterlagen
  • Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes, falls vorhanden.
  • Personalausweise/Reisepässe beider Elternteile.
  • Zustimmung der Mutter (öffentlich beglaubigt), falls vorhanden.
  • Nachweis über anhängiges Scheidungsverfahren.
Hinweis

Hinweis Die Vaterschaftsanerkennung ist auch beim Standesamt möglich. Die Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt anerkannt werden.

Kosten / Leistung

Beurkundungen beim Jugendamt sind gebührenfrei.

Kontakt

Vorherige Terminabsprache wird empfohlen.

Ansprechpartner(in)
Name: Brigitta Brandhorst
Telefon: (07221) 93-14 20
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: brigitta.brandhorst@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 210
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Name: Andrea Reith
Telefon: (07221) 93-14 19
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: andrea.reith@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 212
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Name: Diethelm Wüst
Telefon: (07221) 93-14 17
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: diethelm.wuest@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 233
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)