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Sorgerecht

Eine Kinderhand in einer großen Hand

©Steffi Pelz / PIXELIO

Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches steht die elterliche Sorge für Kinder nicht miteinander verheirateter Elternteile grundsätzlich der Mutter zu. Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung).

Sorgeerklärungen müssen persönlich abgegeben werden und bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Die Abgabe der Sorgeerklärung ist bereits vor Geburt des Kindes möglich.

Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorge können gleichzeitig beurkundet werden.

 

Unterlagen

  • Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes, falls vorhanden.
  • Personalausweise/Reisepässe beider Elternteile.
  • Nachweis über Vaterschaftsanerkennung.

Kosten / Leistung

Beurkundungen beim Jugendamt sind gebührenfrei.

Kontakt

Vorherige Terminabsprache wird empfohlen.

Ansprechpartner(in)
Name: Brigitta Brandhorst
Telefon: (07221) 93-14 20
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: brigitta.brandhorst@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 210
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Name: Andrea Reith
Telefon: (07221) 93-14 19
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: andrea.reith@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 212
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Name: Diethelm Wüst
Telefon: (07221) 93-14 17
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: diethelm.wuest@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 233
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)