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Miet- und Lastenzuschuss/Wohngeld

Wer kann einen Antrag auf Miet- und Lastenzuschuss stellen?

Antragsberechtigt sind Mieter von Wohnraum oder Eigentümer von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen sowie Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes.

Auszubildende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe oder Studenten, denen dem Grunde nach BAföG zusteht, alleinstehende Wehrpflichtige / Zivildienstleistende sind nur antragsberechtigt, sofern ihnen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz abgelehnt wurden.


Ausgeschlossen vom Wohngeldbezug sind Antragsteller bzw. Empfänger von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, wenn bei der Berechnung der Leistung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden.

Von welchen Faktoren hängt mein Anspruch ab?

  • Monatliches anrechenbares Brutto-Familieneinkommen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge
  • Monatliche zuschussfähige Miete bzw. Belastung unter Berücksichtigung der Miethöchst- bzw. Belastungshöchstgrenzen und von der Anzahl der zu berücksichtigenden Familienmitglieder

Unterlagen
  • Antragsformular sowie Nachweise
Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Renate Dorner
Telefon: (07221) 93-14 23
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: renate.dorner@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 202
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Name: Rosemarie Heitzmann
Telefon: (07221) 93-14 85
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: rosemarie.heitzmann@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 203
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Name: Ingrid Speierer
Telefon: (07221) 93-14 24
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: ingrid.speierer@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 201
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)