Unterhaltssicherung

Zur Sicherung ihres Lebensbedarfs erhalten einberufene Wehrpflichtige beziehungsweise Zivildienstleistende und ihre Familienangehörigen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).

Durch den Einberufungsbescheid wird das Wehr-/Zivildienstverhältnis zum darin festgesetzten Diensteintritt begründet. Ab diesem Zeitpunkt werden bei Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen die Leistungen nach dem USG längstens für die Dauer des Wehr- beziehungsweise Zivildienstes, in der Regel neun Monate, gewährt.

Antragsberechtigt sind der Wehrpflichtige und die anspruchsberechtigten Familienangehörigen.


Unterlagen
  • Ausfertigung des Einberufungsbescheides (bestimmt für die Unterhaltssicherungsbehörde)
  • Nach Eingang des Antrages werden bei Bedarf weitere Unterlagen angefordert
Formulare

Antrag auf allgemeine Leistungen (Unterhaltssicherungsgesetz)
Antrag auf Mietbeihilfe
Mietbescheinigung
Antrag auf Sonderleistung

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Renate Dorner
Telefon: (07221) 93-14 23
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: renate.dorner@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 202
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Name: Ingrid Speierer
Telefon: (07221) 93-14 24
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: ingrid.speierer@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 201
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)