Unterhaltsvorschuss

Wenn bestehende Unterhaltsverpflichtungen von einem Elternteil nicht erfüllt werden, so darf dies nicht zu Lasten des Kindes gehen. Zur finanziellen Entlastung allein stehender Elternteile kann daher aus öffentlichen Mitteln ein Unterhaltsvorschuss gewährt werden. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist auf 72 Monate begrenzt und endet spätestens mit der Vollendung des zwölften Lebensjahres des anspruchberechtigten Kindes.

Voraussetzungen

Der andere Elternteil

  • entzieht sich den Zahlungsverpflichtungen,
  • ist zu Unterhaltsleistungen ganz oder teilweise nicht in der Lage
  • oder ist als Unterhaltspflichtiger verstorben, ohne einen Anspruch auf Waisenbezüge zu hinterlassen.

Das Kind

  • darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • muss im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt,
  • erhält nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge, die unterhalb des gesetzlichen Regelbedarfs liegen.

Kein Anspruch besteht,

  • wenn z.B. beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • der betreuende Elternteil wieder heiratet,
  • das Kind in einem Heim oder in Vollzeitpflege untergebracht ist.

Unterlagen
  • Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweise des/der Antragstellers/-in
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltstitel (vollstreckbare Urkunde / Urteil / gerichtl. Vergleich)
  • Scheidungsurteil
  • Rentenbescheid (bei Halbwaisenrenten)
Kosten / Leistung

Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres beträgt der monatliche Auszahlungsbetrag derzeit 133,00 €, vom siebenten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 180,00 €.

Formulare

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Ortsbehörde für Rentenversicherung
Name: Anja Fütterer
Telefon: (07221) 93-14 81
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: anja.fuetterer@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 238
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Ortsbehörde für Rentenversicherung
Name: Wilfried Leppert
Telefon: (07221) 93-14 80
Telefax: (07221) 93-14 15
Email: wilfried.leppert@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 239
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)