Oldtimerkennzeichen - Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Oldtimerkennzeichen mit der Aufschrift Bad B12h 2

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder eher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (es kommt also auf den Tag der ersten Zulassung an!).

 

Die Fahrzeuge werden vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt.
Sie sind eigentlich nicht für den Alltagsverkehr gedacht, es gibt allerdings keine Einschränkungen der Verwendung im Straßenverkehr wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen.

Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Den Antrag auf Zulassung als Oldtimer müssen Sie bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen. 

Ein Wunschkennzeichen können Sie schon vor der Zulassung beantragen, enweder persönlich, schriftlich oder telefonisch bei der Zulassungsbehörde oder über das Internet (Online-Dienst). Dabei ist zu beachten, dass nur maximal 8 Zeichen einschließlich des Zeichens "H" auf ein Kennzeichen aufgebracht werden dürfen.
 
Voraussetzung

  • Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahre erstmals zugelassen
  • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (siehe unten: Formulare)
  • Vollmacht, falls Sie nicht selbst vorbeikommen (siehe unten: Formulare)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung (bei Stilllegung bis 30.09.2005)
  • bisherige Kennzeichen
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer gem. § 23 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Hinweis

Hinweis Fahrzeuge mit Kennzeichen für historische Fahrzeuge sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 EUR für Krafträder oder 191,73 EUR für alle übrigen Fahrzeuge.

Kosten / Leistung

26,30 € für die Zulassung
10,20 € für ein Wunschkennzeichen
12,80 € bei Vorreservierung eines Wunschkennzeichens
Hinzu kommen die Gebühren für die Kennzeichenschilder.

Formulare

Vollmacht
Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Marianne Forker
Telefon: (07221) 93-18 25
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Ute Gerstner
Telefon: (07221) 93-18 53
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Elfrun Rücker
Telefon: (07221) 93-18 55
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung