Verhinderung/Beseitigung von Obdachlosigkeit

Menschen, die ihre bisherige Wohnmöglichkeit verloren haben, sind obdachlos und oftmals nicht in der Lage, diese Notlage selbst zu beseitigen. Hierzu können obdachlosenpolizeiliche Unterbringungsmaßnahmen getroffen werden.

Wir bieten Ihnen:

  • Hilfe zum Erhalt der Wohnung und Vermeidung von Obdachlosigkeit
  • Vermittlung von vorübergehenden Notunterkünften und Beratung wohnungsloser Personen
  • Unterkunfts- und Wohnplatzvermittlung

Unterlagen
  • Nachweis über den Verlust des Wohnraums, d.h. Kündigung oder Räumungsbeschluss
Hinweis

Hinweis Die entstehenden Kosten einer eventuellen Unterbringung sind vorrangig aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Sollten Sie nicht über ausreichend Mittel verfügen, so verweisen wir auf die Möglichkeit, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu beantragen.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Arno Mayer
Telefon: (07221) 93-14 35
Telefax: (07221) 93-14 06
Email: arno.mayer@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 114
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)