Verhinderung/Beseitigung von Obdachlosigkeit
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Menschen, die ihre bisherige Wohnmöglichkeit verloren haben, sind obdachlos und oftmals nicht in der Lage, diese Notlage selbst zu beseitigen. Hierzu können obdachlosenpolizeiliche Unterbringungsmaßnahmen getroffen werden. Wir bieten Ihnen:
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Unterlagen
- Nachweis über den Verlust des Wohnraums, d.h. Kündigung oder Räumungsbeschluss
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Die entstehenden Kosten einer eventuellen Unterbringung sind vorrangig aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Sollten Sie nicht über ausreichend Mittel verfügen, so verweisen wir auf die Möglichkeit, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu beantragen. | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Arno Mayer |
| Telefon: | (07221) 93-14 35 |
| Telefax: | (07221) 93-14 06 |
| Email: | arno.mayer@baden-baden.de |
| Adresse: | Gewerbepark Cité 1
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| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 114 |
| Bushaltestelle: | Gewerbepark Cité
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Zuständiges Amt:
Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ) 


