Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen BAD-040, Gültigkeit bis 04.10.2003, gelb hinterlegt.

Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie auf Antrag bei der Zulassungsbehörde. Sie dürfen für Fahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen ausschließlich zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden.
Kurzzeitkennzeichen haben eine Gültigkeit von höchstens 5 Tagen.

 

Unterlagen

  • elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Zulassung auf eine Firma: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht bei Vertretung (siehe Formular)

Hinweis

Hinweis Die Fahrzeugdaten müssen vom Antragsteller in den Fahrzeugschein übertragen werden!

Kosten / Leistung

10,20 € Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
Hinzu kommt die Gebühr für die Kennzeichenschilder

Formulare

Vollmacht

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Marianne Forker
Telefon: (07221) 93-18 25
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Ute Gerstner
Telefon: (07221) 93-18 53
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Elfrun Rücker
Telefon: (07221) 93-18 55
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung