Veräußerung oder Verkauf eines Fahrzeuges

PKW, Silbermetallic, Aluminiumräder
Sie sind verpflichtet, den Verkauf Ihres Fahrzeugs unverzüglich der Kfz-Zulassungsbehörde schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die abgemeldet sind.

Sobald diese Bestätigung bei der Zulassungsbehörde vorliegt, endet für den Verkäufer bei einem noch zugelassenen Fahrzeug die Steuerpflicht.
 


Bitte beachten Sie, dass Sie auch nach dem Verkauf der bei der Kfz-Zulassungsbehörde eingetragene Halter sind. Dies gilt solange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.

Unterlagen

  • Veräußerungsanzeige einschließlich der Empfangsbestätigung

Hinweis

Hinweis Der Käufer muss den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein und -brief) sowie der Kennzeichenschilder schriftlich bestätigen!

Kosten / Leistung

Keine

Formulare

Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Marianne Forker
Telefon: (07221) 93-18 25
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Ute Gerstner
Telefon: (07221) 93-18 53
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Elfrun Rücker
Telefon: (07221) 93-18 55
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung