Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Buch, Sozialgesetzbuch)
Im Sozialhilfegesetz gibt es sieben gleichberechtigte Hilfearten, die das SGB XII in seinen einzelnen Kapiteln erfasst:
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Hilfe zum Lebensunterhalt
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Hilfen zur Gesundheit
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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
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Hilfe zur Pflege
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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
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Hilfe in anderen Lebenslagen
Anders als im BSHG wird der gesamte notwendige Lebensunterhalt – bis auf wenige Ausnahmen - mit den Regelsätzen gedeckt. Dies bedeutet, dass einmalige Leistungen regelmäßig nicht mehr gesondert beantragt und gewährt werden müssen, sondern dass der Bedarf pauschal im Regelsatz enthalten ist.
Grundsätzlich besteht der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe. Das heißt, dass Sozialhilfe nicht erhält, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen bekommt.
Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.
Unterlagen
- Entscheidend für die Hilfegewährung ist neben der persönlichen Situation des Antragstellers die Einnahmen- und Ausgabensituation.
- Es werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Antragsformular, Rentenbescheide, Lohnbescheinigungen, sonstige Nachweise über Einkünfte, Mietvertrag, Sparbücher, Nebenverdienste, Bestätigung über den Rückkaufswert der Lebensversicherung, Wertpapiere, Fonds, Kontoauszug des Bausparvertrags, Grundbuchauszüge über Haus- und Grundbesitz, KFZ-Schein).
Hinweis
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Die Antragsunterlagen können telefonisch angefordert werden. Vor Antragsstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen. | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Bettina Stolz |
| Telefon: | (07221) 93-14 40 |
| Telefax: | (07221) 93-14 06 |
| Email: | bettina.stolz@baden-baden.de |
| Adresse: | Gewerbepark Cité 1
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 118 |
| Bushaltestelle: | Gewerbepark Cité
|
Zuständiges Amt:
Fachbereich Bildung und Soziales





