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Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Buch, Sozialgesetzbuch)

Antragsformular: Leistungen nach dem SGB 12

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Im Sozialhilfegesetz gibt es sieben gleichberechtigte Hilfearten, die das SGB XII in seinen einzelnen Kapiteln erfasst: 

Anders als im BSHG wird der gesamte notwendige Lebensunterhalt – bis auf wenige Ausnahmen - mit den Regelsätzen gedeckt. Dies bedeutet, dass einmalige Leistungen regelmäßig nicht mehr gesondert beantragt und gewährt werden müssen, sondern dass der Bedarf pauschal im Regelsatz enthalten ist.

Grundsätzlich besteht der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe. Das heißt, dass Sozialhilfe nicht erhält, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen bekommt.

Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Unterlagen

Hinweis

Hinweis Die Antragsunterlagen können telefonisch angefordert werden. Vor Antragsstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Bettina Stolz
Telefon: (07221) 93-14 40
Telefax: (07221) 93-14 06
Email: bettina.stolz@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 118
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachbereich Bildung und Soziales


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