Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Buch, Sozialgesetzbuch)
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Seit dem 1.1.2005 ist ein neu strukturiertes Sozialhilfegesetz in Kraft, welches das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ablöst. Die bisherige Unterscheidung der Hilfearten in Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen entfällt.
Anders als im BSHG wird der gesamte notwendige Lebensunterhalt – bis auf wenige Ausnahmen - mit den Regelsätzen gedeckt. Dies bedeutet, dass einmalige Leistungen regelmäßig nicht mehr gesondert beantragt und gewährt werden müssen, sondern dass der Bedarf pauschal im Regelsatz enthalten ist. |
Unterlagen
- Entscheidend für die Hilfegewährung ist neben der persönlichen Situation des Antragstellers die Einnahmen- und Ausgabensituation.
- Es werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Antragsformular, Rentenbescheide, Lohnbescheinigungen, sonstige Nachweise über Einkünfte, Mietvertrag, Sparbücher, Nebenverdienste, Bestätigung über den Rückkaufswert der Lebensversicherung, Wertpapiere, Fonds, Kontoauszug des Bausparvertrags, Grundbuchauszüge über Haus- und Grundbesitz, KFZ-Schein).
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Die Antragsunterlagen erhalten Sie unter der unten genannten Telefonnummer. Vorab empfehlen wir ein Beratungsgespräch. | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Bettina Stolz |
| Telefon: | (07221) 93-14 40 |
| Telefax: | (07221) 93-14 06 |
| Email: | bettina.stolz@baden-baden.de |
| Adresse: | Gewerbepark Cité 1
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| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 118 |
| Bushaltestelle: | Gewerbepark Cité
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Zuständiges Amt:
Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ) 


