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Kindergartenbeitrag

Der Teilnahmebeitrag für Kindertageseinrichtungen, wie Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort können im Rahmen der Jugendhilfe übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung den Eltern/Elterteilen und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Die Gewährung ist abhängig von einem Antrag und vom Einkommen. Bei Kindertagesstätten, Hort und bei Kindern unter drei Jahren ist die Übernahme von Beiträgen nur möglich bei berufstätigen Alleinerziehenden.

Diess Bild zeigt den Spielplatz des Kinderhauses Eulenspiegel
Spielplatz Kinderhaus Eulenspiegel

Unterlagen
  • Antragsformular
  • Personalausweis/Pass
  • Vorlage der Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate von sämtlichen zur Haushaltsgemeinschaft gehörenden Personen, die eigenes Einkommen beziehen; sowie die Höhe des zuletzt bezogenen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes
  • Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Vorlage der Einkommensnachweise der letzen drei Jahre (z.B. Steuerklärung, Steuerbescheid, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Personen, die über keinerlei Einkommen verfügen wird eine schriftliche Bestätigung hierüber verlangt
  • Nachweise über die mit der Erzielung des Einkommens verbundene Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Beiträge zu Berufsverbänden)
  • Mietnachweis einschließlich Nebenkosten; Heizkosten, soweit sie laufend anfallen
  • Bei Wohngeldbezug Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides
  • Unterlagen über laufende monatliche Verpflichtungen (z.B. Unterhaltszahlungen, Hausrat-, Haftpflicht-, Unfallversicherung)
  • Kindergeldbescheid
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Angabe von besonderen Belastungen (z.B. Kredite, Tilgungsraten)
  • Nachweise über Vermögenswerte (z.B. Haus- und Grundbesitz, Barvermögen, Wertpapiere)
  • Anmeldung zum Kindergarten/Tageseinrichtung
Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Wirtschaftliche Jugendhilfe
Name: Tanja Wetzel
Telefon: (07221) 93-14 30
Telefax: (07221) 93-14 06
Email: tanja.wetzel@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 111
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)