Kinder- und Jugendfreizeiten (Veranstalter)
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Freizeiten für Kinder und Jugendliche aus Baden-Baden können im Rahmen der dafür erstellten Richtlinien des AFSJ und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden, wenn sie pädagogisch betreut werden und der Bildung und der Jugendbegegnung dienen. Anträge können gestellt werden von:
Die Freizeit muss mindestens vier Tage dauern, wobei für An- und Rückreise jeweils ein Tag gerechnet wird Die Höchstdauer, für die ein Zuschuss gewährt wird, beträgt 21 Tage. Um Doppelförderungen zu vermieden, erhalten Maßnahmen, die mit anderen städtischen Haushaltsmitteln außerhalb der Jugendhilfe gefördert werden, keine Zuschüsse. Wird der Teilnehmerbeitrag nach § 90 SGB VIII individuell gefördert und übernommen, besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss nach den Richtlinien. Der Zuschuss beträgt 1,50 € pro Tag und Teilnehmer. |
Unterlagen
- Formloser Antrag unter Angabe der Maßnahmedauer mit Datumsangabe, voraussichtlicher Teilnehmerzahl, Ort der Maßnahme und genauer Anschrift, Bankverbindung und Leiter der Maßnahme
- Nach Ende der Maßnahme, jedoch spätestens bis 30.November des Jahres, wahrheitsgemäß und vollständige Teilnehmerliste, sowie das Maßnahmeprogramm
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Der Träger muss den Antrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit beim AFSJ zu stellen. | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Wirtschaftliche Jugendhilfe |
| Name: | Tanja Wetzel |
| Telefon: | (07221) 93-14 30 |
| Telefax: | (07221) 93-14 06 |
| Email: | tanja.wetzel@baden-baden.de |
| Adresse: | Gewerbepark Cité 1
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| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 111 |
| Bushaltestelle: | Gewerbepark Cité
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Zuständiges Amt:
Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ) 


