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Kinder- und Jugendfreizeiten (Veranstalter)

Freizeiten für Kinder und Jugendliche aus Baden-Baden können im Rahmen der dafür erstellten Richtlinien des AFSJ und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden, wenn sie pädagogisch betreut werden und der Bildung und der Jugendbegegnung dienen. Anträge können gestellt werden von:

  • Ortsansässigen Jugendgruppen und anerkannten Jugendverbänden
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
  • Sonstige Jugendgruppen
  • Gefördert werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Baden-Baden. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem. § 34 SGB VIII in einem Baden-Badenener Heim untergebracht sind.
  • Gefördert werden auch volljährige Personen, die als Betreuer eingesetzt sind. Für jede angefangene Gruppe von zehn TeilnehmernInnen wird eine betreuende Person bezuschusst.

Die Freizeit muss mindestens vier Tage dauern, wobei für An- und Rückreise jeweils ein Tag gerechnet wird Die Höchstdauer, für die ein Zuschuss gewährt wird, beträgt 21 Tage.

Um Doppelförderungen zu vermieden, erhalten Maßnahmen, die mit anderen städtischen Haushaltsmitteln außerhalb der Jugendhilfe gefördert werden, keine Zuschüsse. Wird der Teilnehmerbeitrag nach § 90 SGB VIII individuell gefördert und übernommen, besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss nach den Richtlinien.

Der Zuschuss beträgt 1,50 € pro Tag und Teilnehmer.



Unterlagen
  • Formloser Antrag unter Angabe der Maßnahmedauer mit Datumsangabe, voraussichtlicher Teilnehmerzahl, Ort der Maßnahme und genauer Anschrift, Bankverbindung und Leiter der Maßnahme
  • Nach Ende der Maßnahme, jedoch spätestens bis 30.November des Jahres, wahrheitsgemäß und vollständige Teilnehmerliste, sowie das Maßnahmeprogramm
Hinweis

Hinweis Der Träger muss den Antrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit beim AFSJ zu stellen.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Wirtschaftliche Jugendhilfe
Name: Tanja Wetzel
Telefon: (07221) 93-14 30
Telefax: (07221) 93-14 06
Email: tanja.wetzel@baden-baden.de
Adresse: Gewerbepark Cité 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 111
Bushaltestelle: Gewerbepark Cité Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ)