Flüchtlinge
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Betroffen sind alle Asylbewerber, sowie alle Ausländer, die das Land aufnimmt nach
außer EU-Bürger und bleibeberechtigte Ausländer. Die höhere Aufnahmebehörden teilen die Personen den Unteren Aufnahmebehörden (Land-/Stadtkreis) zu. Diese leiten dann die Flüchtlinge an die Gemeinden weiter. Die Gemeinden übernehmen die Personen und bringen sie, soweit erforderlich, unter. Das AFSJ als untere Eingliederungsbehörde ist zuständig für die Unterbringung von Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler bzw. als untere Aufnahmebehörde für alle anderen Flüchtlinge. Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler sind antragsberechtigt für Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII; alle anderen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei kann für folgende Personen Leistungsanspruch nach dem AsylbLG bestehen:
Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung , Gesundheits- und Körperpflege und Ge- und Verbrauchsgütern wird |
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Arno Mayer |
| Telefon: | (07221) 93-14 35 |
| Telefax: | (07221) 93-14 06 |
| Email: | arno.mayer@baden-baden.de |
| Adresse: | Gewerbepark Cité 1
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| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | 114 |
| Bushaltestelle: | Gewerbepark Cité
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Zuständiges Amt:
Amt für Familien, Soziales und Jugend (AFSJ) 

