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Bestattung von Tot- und Fehlgeburten

Von einer Totgeburt spricht man, wenn ein Kind im Mutterleib oder während der Geburt stirbt und ein Gewicht von mehr als 500 Gramm hat. Totgeburten gelten als Leiche und unterliegen dem Bestattungszwang. Es erfolgt eine Anzeige der Geburt und des Sterbefalles beim Standesamt. Für das totgeborene Kind wird eine Geburtsurkunde mit Sterbevermerk ausgestellt.

Ein totgeborenes Kind kann in Baden-Baden in einem Kleinkindergrab oder in einem anonymen Reihengrab beigesetzt werden.

Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn ein Kind mit einem Gewicht von unter 500 Gramm auf die Welt kommt. Fehlgeburten gelten bestattungsrechtlich nicht als Leichen und müssen nicht bestattet werden.

Auf Wunsch der Eltern werden Fehlgeburten in Baden-Baden gebührenfrei anonym beigesetzt. Für jede Beisetzung wird ein individueller Beisetzungstermin vereinbart. Eine formlose ärztliche Bestätigung gilt als Bestattungspapier.


Sollten Sie weitere Informationen zu Thema Tot- und Fehlgeburten suchen und Kontakte zu betroffenen Eltern wünschen, so wenden Sie sich an die Selbsthilfegruppe Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“.


Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: "Friedhof und Bestattungen", Gartenamt
Name: Tanja Poschadel
Telefon: (07221) 93-21 72
Telefax: (07221) 93-21 76
Email: tanja.poschadel@baden-baden.de
Adresse: Friedhofstraße 46 Zum Stadtplan
  76530 Baden-Baden
Bushaltestelle: Friedhofstraße Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Abteilung Friedhof und Bestattungen