Rotes Oldtimerkennzeichen

Das Bild zeigt ein rotes Oldtimerkennzeichen.

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren  erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden.

 

Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07" (bei älteren roten Kennzeichen für Oldtimer auch mit "06"). Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen.

Die Verwendung dieses Kennzeichens durch den Halter ist allerdings eingeschränkt auf folgende Fälle: 

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes" dienen, sowie der An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen 
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer

Für die Zuteilung genügt ein formloser Antrag. Diesen können Sie schriftlich stellen oder persönlich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Auflistung der Fahrzeuge, für welche rote Kennzeichen benötigt werden (eines kann für mehrere Oldtimer ausgegeben werden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Formloser Antrag, in der bestätigt wird, dass an Oldtimerveranstaltungen teilgenommen werden soll.
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB)
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer gem. § 23 StVZO

Hinweis

Hinweis Die Zulassungsbehörde trägt jedes Fahrzeug in das besonderen Fahrzeugscheinheft für das beantragte Rote Kennzeichen. Bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von EUR 46,02 EUR für Krafträder oder 191,73 EUR für alle übrigen Fahrzeuge.

Kosten / Leistung

89,70 € Zuteilung Rotes Kennzeichen
15,30 € je Fahrzeugschein / Eintragung

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Marianne Forker
Telefon: (07221) 93-18 25
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Ute Gerstner
Telefon: (07221) 93-18 53
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Zulassungsbehörde
Name: Elfrun Rücker
Telefon: (07221) 93-18 55
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: kfzzulassung@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 07
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung