Ausstellung von Ersatzfahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugpapieren, müssen Sie Ersatzpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragen.
Bei Verlust ist eine eidesstattliche Versicherung durch persönliche Vorsprache der Person abzugeben, die das Fahrzeugpapier verloren hat. Ist diese Person nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter, muss der Antragsteller eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters für die Ersatzausstellung vorlegen.
Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgegeben werden.
Bei Diebstahl von Fahrzeugpapieren müssen Sie eine Bestätigung der Polizei (Tagebuchnummer) über die Diebstahlsanzeige bei der Zulassungsbehörde vorlegen.
Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt über den Diebstahl verlangen.
Erfolgte der Diebstahl und die Diebstahlsanzeige im Ausland, so müssen Sie den Diebstahl auch bei der deutschen Polizei anzeigen.
Die Ersatzzulassungsbescheinigung Teil II (Ersatzfahrzeugbrief) wird dem Verfügungsberechtigten nach etwa sechs bis acht Wochen ausgehändigt. Die verloren gegangene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach der Freigabe kann die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Berechtigten oder einem Bevollmächtigten abgeholt werden.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
- Noch vorhandene Zulassungspapiere
Hinweis
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Bei Verlust von Fahrzeugpapieren nach alten Muster (bis 30.09.2005), müssen diese in Fahrzeugpapiere nach neuen Muster (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) umgetauscht werden. Hier entstehen zusätzliche Kosten! |
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| Bei Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), ist immer eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auszustellen. |
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Kosten / Leistung
| 59,00 € | Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); diese Gebühr verringert sich um 30,70 Euro bei Vorlage einer Versicherung an Eides Statt durch einen Notar. |
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| 42,10 € | Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); diese Gebühr verringert sich um 30,70 Euro bei Vorlage einer Versicherung an Eides Statt durch einen Notar. |
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| 5,10 € | Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II |
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Zulassungsbehörde |
| Name: | Marianne Forker |
| Telefon: | (07221) 93-18 25 |
| Telefax: | (07221) 93-18 58 |
| Email: | kfzzulassung@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | EG 07 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle (Linie 201)
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| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Zulassungsbehörde |
| Name: | Ute Gerstner |
| Telefon: | (07221) 93-18 53 |
| Telefax: | (07221) 93-18 58 |
| Email: | kfzzulassung@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | EG 07 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle (Linie 201)
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| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Zulassungsbehörde |
| Name: | Elfrun Rücker |
| Telefon: | (07221) 93-18 55 |
| Telefax: | (07221) 93-18 58 |
| Email: | kfzzulassung@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | EG 07 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle (Linie 201)
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Zuständiges Amt:
Fachgebiet öffentliche Ordnung


