Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zum Führen eines KFZ

Muster eines EU-Führerschein

(c)Bundesdruckerei

Ausnahmen vom Mindestalter dürfen nur in besonderen Härtefällen und frühestens 1 Jahr vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden.

Ein Härtefall liegt z.B. vor, wenn zwischen Wohnung und Schule oder zwischen Wohnung und Arbeitsstelle keine oder eine außergewöhnlich schlechte Verkehrsverbindung (Nachweis erforderlich) besteht.

 

Bei Erteilung wird die Fahrerlaubnis dann auf den Schulweg/Arbeitsweg beschränkt.

Unterlagen

  • medizinisch-psychologisches Gutachten

Kosten / Leistung

45,00 € für die Ausnahmegenehmigung
250,00 € für das medizinisch-psychologische Gutachten (Circabetrag)

Formulare

Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zum Führen von KFZ

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Fahrerlaubnisbehörde
Name: Sandra Campus
Telefon: (07221) 93-18 22
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: sandra.campus@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 02
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung