Anzeige des Sterbefalls
Bei einem Todesfall ist das Standesamt dafür zuständig, den Sterbefall zu beurkunden und die Sterbeurkunden auszustellen.
Bei einem Sterbefall in einem der Stadtteile Haueneberstein, Sandweier oder Reblandkann dies auch bei der jeweiligen Ortsverwaltung beurkundet werden.
Die Beurkundung kann erst erfolgen, wenn dem Standesamt der Sterbefall mit allen erforderlichen Unterlagen angezeigt wurde.
Anzeige
Jeder Sterbefall muss spätestens an dem dritten auf den Todestag folgenden Werktag (der Samstag gilt nicht als Werktag) angezeigt werden. In der Regel erledigt diese Formalität ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen.
Sterbefall zu Hause
Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigungen (Leichenschauschein und Todesbescheinigung) können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen.
Es wird in der Regel alles Notwendige für Sie erledigen. Der Bestatter kümmert sich auch um die Anzeige beim Standesamt. Sie können einen Sterbefall natürlich auch persönlich beim zuständigen Standesamt anzeigen.
Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim
Sie werden vom Krankenhaus/ Altenheim benachrichtigt und über weitere Schritte informiert. Entweder werden die Sterbeunterlagen direkt vom Krankenhaus an das Standesamt weitergereicht oder Sie wenden sich direkt an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl, das dann alle erforderlichen Formalitäten erledigt.
Wer meldet den Todesfall?
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind folgende Personen verpflichtet:
- Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die unmittelbar vom Sterbefall Kenntnis hat
Nachlassangelegenheiten
Die Stadtverwaltung verständigt das Notariat (Siehe auch... Behörden)als Nachlassgericht über Sterbefälle in seinem Zuständigkeitsbereich. Das Standesamt - Abt. Nachlassangelegenheiten - setzt sich zuvor schriftlich mit den Hinterbliebenen in Verbindung.
Die hierbei festgestellten evtl. Erben bzw. bereits bekannten Nachlassregelungen werden dem Nachlassgericht mitgeteilt.
Rechtliche Auskünfte und Erbscheine erteilen ausschließlich die Nachlassgerichte. Die Gesprächstermine werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Unterlagen
- der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung
- Umschlag 1 des vertraulichen Teils der Todesbescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung
- bei Ledigen zusätzlich: die Geburtssurkunde
- bei Verheirateten zusätzlich: die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches
- bei Verwitweten zusätzlich: die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
- bei Geschiedenen zusätzlich: das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Hinweis
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Ausländische Urkunden müssen Sie als Original mit deutscher Übersetzung durch einen beeidigten Urkundenübersetzer vorlegen. | ||
Kosten / Leistung
| Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. | |||
| Eine Sterbeurkunde für die gesetzliche Sozialversicherung ist ebenfalls gebührenfrei. | |||
| 12,00 € | für jede Urkunde - auch internationale Urkunde - für den weiteren Bedarf |
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Isabell Müller |
| Telefon: | (07221) 93-21 64 |
| Telefax: | (07221) 93-21 68 |
| Email: | isabell.mueller@baden-baden.de |
| Adresse: | Augustaplatz 1
|
| 76530 Baden-Baden | |
| Raum: | 10 |
| Bushaltestelle: | Augustaplatz
|
Zuständiges Amt:
Standesamt


