Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug

Muster eines EU-Führerschein

(c)Bundesdruckerei

Der Antrag kann frühestens gestellt werden:

  • Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht:
    3 Monate bevor die Sperrfrist abläuft
  • Bei einem Entzug durch die Führerscheinstelle, weil 18 Punkte erreicht wurden:
    3 Monate nach Ablieferung des Führerscheins.
  • Erteilt werden darf in diesem Fall die Fahrerlaubnis jedoch erst 6 Monate nach Ablieferung des Führerscheins, vorher ist grundsätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig.

  • Bei Entzug der Fahrerlaubnis aus anderen Gründen:
    grundsätzlich sofort nach Ablieferung des Führerscheins
 

Die Fahrerlaubnis wird mit der neuen Klasseneinteilung erteilt. Beantragen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B, dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse (zG) fahren.

Reicht Ihnen diese Berechtigung nicht aus, weil Sie mit Ihrer früheren Erlaubnis der Klasse 3 Fahrzeuge bis 7500 kg (zG) fuhren, können Sie die Klasse C1E beantragen (C1E: Zugfahrzeug bis 7500 kg zG und Anhänger. Das zG der Kombination darf 12000 kg und das zG des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

War Ihre frühere Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt, durften Sie auch Leichtkrafträder der Klasse 1 b fahren. Falls Sie wieder Leichtkrafträder fahren möchten, müssen Sie die Klasse A1 beantragen.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs "Sofortmassnahmen am Unfallort" - oder bei Klasse C1, C1E, C oder CE einem "Erste-Hilfe-Kurs"
  • Sehtest (z.B. vom Optiker) oder bei Klasse C1, C1E, C oder CE das Gutachten eines Augenarztes
  • Beantragen Sie die Klasse C1, C1E, C oder CE benötigen Sie noch das Zeugnis eines Allgemeinarztes nach Muster.

Kosten / Leistung

100,00 € Neuerteilung
100,80 € Neuerteilung mit Restprobezeit
13,00 € Führungszeugnis
25,60 € Bei Begutachtung (z.B. medizinisch- psychologisches Gutachten - MPU-)

Formulare

EU-Führerscheinklassen
Neuerteilung nach Entzug

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Silke Gerth
Telefon: (07221) 93-18 26
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: silke.gerth@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 03-EG
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Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung