Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
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Grundsätzlich berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland entsprechende Kraftfahrzeuge zu führen. Eine Voraussetzung ist, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis in dem Zeitraum bis zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis mindestens 185 Tage ununterbrochen im ausstellenden Staat des Auslandes gewohnt hat. So genannte Ferienführerscheine sind hier nicht gültig. |
Führerschein aus Island |
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Mit Fahrerlaubnissen aus Staaten, die nicht der EU oder dem EWR (siehe unten) angehören, darf der Inhaber längstens 6 Monate ab dem Tag der Einreise in der Bundesrepublik Deutschland fahren. Danach benötigt er eine deutsche Fahrerlaubnis. Schließlich kommt es darauf an, aus welchem Staat die Fahrerlaubnis stammt. EU-Führerschein Handelt es sich um eine gültige Fahrerlaubnis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, so ist eine Umschreibung i.d.R. nicht notwendig. Listenstaaten Fahrerlaubnisse aus Staaten, die in einer Liste (Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung)aufgeführt sind, werden teilweise ohne theoretische und praktische Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben. Führerscheine aus den übrigen Staaten Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die weder zur EU, EWR noch zu den Listenstaaten (siehe oben) zählen, wird die deutsche Fahrerlaubnis nur erteilt, wenn die theoretische und praktische Prüfung bestanden wurde. Es besteht keine Ausbildungspflicht. Es bleibt dem Antragsteller überlassen, wie viele Fahrstunden er bei einer Fahrschule nimmt. |
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Unterlagen
- 1 biometrisches Lichtbild
- Reisepass
- ausländischer Führerschein
- evtl. Zeugnis des Hausarztes (s. Sonderregelung)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch eine amtliche Stelle des Ausstellungsstaates, einer Automobilorganisation (z.B. ADAC) oder eines öffentlich bestellten Dolmetschers
- Zusätzlich für Umschreibungen für Führerscheine aus anderen Staaten: Sehtest (kann fast bei jedem Optiker erstellt werden), Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Bei einem Antrag für die Klasse C benötigt man eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs" sowie eine Bescheinigung über die Kraftfahreignung. Das entsprechende Formular für den Arzt ist bei der Führerscheinstelle erhältlich, Gutachten eines Augenarztes und Bekanntgabe der Fahrschule, die den Antragsteller zur Prüfung vorstellt
| 35,00 € | Bearbeitungsgebühr |
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| 42,60 € | wenn eine theoretische oder praktische Prüfung vorgeschrieben ist |
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| 0,80 € | Gebührenerhöhung, wenn die Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre erteilt ist. |
Formulare
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EU-Führerscheinklassen | ||
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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Fahrerlaubnisbehörde |
| Name: | Sandra Campus |
| Telefon: | (07221) 93-18 22 |
| Telefax: | (07221) 93-18 58 |
| Email: | sandra.campus@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | EG 02 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle (Linie 201)
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| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Fahrerlaubnisbehörde |
| Name: | Elke Benz |
| Telefon: | (07221) 93-18 65 |
| Telefax: | (07221) 93-18 58 |
| Email: | elke.benz@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
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| 76532 Baden-Baden | |
| Raum: | EG 01 |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle (Linie 201)
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Zuständiges Amt:
Fachgebiet öffentliche Ordnung


