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Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

Im Verkehrszentralregister werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer eingetragen. Verwarnungsgelder bis EUR 35 bleiben unberücksichtigt, werden also nicht eingetragen. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.

Im Verkehrszentralregister werden im Wesentlichen rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen erfasst,

Symbol: Paragrafenzeichen
  • von Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktsystem)

  • von Bußgeldbehörden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens EUR 40 oder einem Fahrverbot ahnden

  • von Gerichten, die eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aussprechen

Die im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Werden bestimmte Punktezahlen erreicht, unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des Betroffenen. Eine automatische Benachrichtigung des Betroffenen erfolgt dagegen nicht. Jedoch kann jedermann sein Punktekonto abfragen.

Um eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu bekommen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt stellen. Sie fügen dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei.


Unterlagen
  • Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises