Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
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Im Verkehrszentralregister werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer eingetragen. Verwarnungsgelder bis EUR 35 bleiben unberücksichtigt, werden also nicht eingetragen. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. |
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Die im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Werden bestimmte Punktezahlen erreicht, unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des Betroffenen. Eine automatische Benachrichtigung des Betroffenen erfolgt dagegen nicht. Jedoch kann jedermann sein Punktekonto abfragen. |
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Unterlagen
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises


Kraftfahrt-Bundesamt