Ehefähigkeitszeugnis (Heirat im Ausland)

Für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes vom (letzten) Wohnsitz der Verlobten. Es besagt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis nach den deutschen Vorschriften entgegensteht.

Verbindlich kann nur das jeweilige Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, Auskunft über die Notwendigkeit eines Ehefähigkeitszeugnises geben.

 

Unterlagen

  • Welche Dokumente bei der Beantragung vorzulegen sind - auch für den ausländischen Partner! - erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Kosten / Leistung

40,00 € für zwei deutsche Staatsangehörige
80,00 € bei Beachtung ausländischen Rechts

Formulare

Ehefähigkeitszeugnis

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Heinz Hertweck
Telefon: (07221) 93-21 60
Telefax: (07221) 93-21 68
Email: heinz.hertweck@baden-baden.de
Adresse: Augustaplatz 1 Zum Stadtplan
  76530 Baden-Baden
Raum: 3
Bushaltestelle: Augustaplatz Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Name: Günter Lippert
Telefon: (07221) 93-21 67
Telefax: (07221) 93-21 68
Email: guenter.lippert@baden-baden.de
Adresse: Augustaplatz 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Bushaltestelle: Augustaplatz Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Standesamt