Anmeldung zur Eheschließung
Die beabsichtigte Eheschließung müssen Sie beim Standesamt des Wohnortes anmelden. Wenn Sie z.B. in einem der Stadtteile Haueneberstein, Sandweier oder Rebland wohnen, können Sie sich auch bei der jeweils zuständigen Ortsverwaltung anmelden.
Haben die Verlobten verschiedene oder mehrere Wohnsitze, können sie ein Standesamt selbst wählen. Hat keiner der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, kann die Eheschließung direkt beim "Wunsch-Heiratsstandesamt" angemeldet und durchgeführt werden.
Die Ehe selbst kann bei jedem beliebigen Standesamt geschlossen werden. Nach Prüfung der Ehefähigkeit wird das betreffende Standesamt zur Eheschließung ermächtigt.
Die Anmeldung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden, jedoch nicht früher als 6 Monate vor dem geplanten Termin, da die Anmeldung bis auf wenige Ausnahmen (z.B. kürzere Gültigkeitsdauer bei Auslandsbeteiligung) nur ein halbes Jahr Gültigkeit hat.
Grundsätzlich sollen die Verlobten zur Anmeldung persönlich und gemeinsam vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er sich in einer Beitrittserklärung mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden erklären.
Beratung und Aufnahme der Niederschrift über Ihre Anmeldung erfolgen zu den angegebenen Sprechzeiten.
Es liegt in beiderseitigem Interesse, Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
Trausäle
Wenn Sie in Baden-Baden heiraten möchten, können Sie schon mal einen Blick in den Trausaal im Standesamt sowie in den Spiegelsaal im Theater werfen.
Trautage
- Montag bis Freitag vormittags
- Montag, Dienstag und Donnerstag nachmittags
- Samstag (ca. 14-tägig) vormittags
Unterlagen
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Melden Sie die Eheschließung nicht beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes an, benötigen Sie außerdem die Aufenthaltsbescheinigung der dortigen Meldebehörde.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift des Geburtsregistereintrags
- Nachweise vorheriger Ehen einschließlich der Auflösung
- Geburtsurkunden der gemeinsam in Deutschland geborenen Kinder. Das wirksame Vaterschaftsanerkenntnis, falls der Vater dort nicht aufgeführt ist.
- Die Sorgeerklärung, bei gemeinsamer Sorge
- Wurde Ihr Kind im Ausland geboren ist, fragen Sie uns, welche Dokumente Sie benötigen.
Hinweis
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Ausländische Urkunden müssen Sie als Original mit deutscher Übersetzung durch einen beeidigten Urkundenübersetzer vorlegen(siehe: Dolmetscherverzeichnis des Oberlandesgerichts Stuttgart im Internet). | ||
Kosten / Leistung
| 40,00 € | Anmeldung der Eheschließung | ||
| 80,00 € | Anmeldung der Eheschließung bei Beachtung ausländischen Rechts | ||
| 30,00 € | Eheschließung bei einem anderen Standesamt als das, das die Anmeldung entgegengenommen hat | ||
| 20,00 € | Eidesstattliche Versicherung | ||
| 60,00 € | Zusatzgebühr für Trauungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten | ||
| 20,00 € | Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen ausländischen Bürger | ||
| 20,00 € | Namenserklärungen | ||
| 12,00 € | Eheurkunde, auch international, beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister |
Formulare
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Anmeldung zur Eheschließung | ||
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Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Beitrittserklärung) | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Heinz Hertweck |
| Telefon: | (07221) 93-21 60 |
| Telefax: | (07221) 93-21 68 |
| Email: | heinz.hertweck@baden-baden.de |
| Adresse: | Augustaplatz 1
|
| 76530 Baden-Baden | |
| Raum: | 3 |
| Bushaltestelle: | Augustaplatz
|
| Ansprechpartner(in) | |
| Name: | Günter Lippert |
| Telefon: | (07221) 93-21 67 |
| Telefax: | (07221) 93-21 68 |
| Email: | guenter.lippert@baden-baden.de |
| Adresse: | Augustaplatz 1
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Bushaltestelle: | Augustaplatz
|
Zuständiges Amt:
Standesamt



