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Namensführung in der Ehe

Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Über die Möglichkeiten berät Sie gerne das Standesamt.
Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, so sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, so besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.

Zuständig für die Namensführung in der Ehe ist

  • das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wird, wenn die Namensführung bei der Eheschließung bestimmt wird, oder
  • das Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn die Namensänderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt
 

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch / Eheregister

Hinweis

Hinweis Unter Umständen sind weitere Unterlagen erforderlich.

Kosten / Leistung

20,00 € für die Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen
Sollten Sie Ihren bisherigen Namen behalten, so fallen keine Gebühren an.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Name: Heinz Hertweck
Telefon: (07221) 93-21 60
Telefax: (07221) 93-21 68
Email: heinz.hertweck@baden-baden.de
Adresse: Augustaplatz 1 Zum Stadtplan
  76530 Baden-Baden
Raum: 3
Bushaltestelle: Augustaplatz Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Name: Günter Lippert
Telefon: (07221) 93-21 67
Telefax: (07221) 93-21 68
Email: guenter.lippert@baden-baden.de
Adresse: Augustaplatz 1 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Bushaltestelle: Augustaplatz Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Standesamt