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Namensänderung im Führerschein (bei Heirat, Scheidung)

Eine Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht vorgeschrieben. Sie können also Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen müssen.

Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

EU-Führerschein im Scheckkartenformat
Wünschen Sie also eine Namensänderung im Führerschein, so wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen (Kartenführerscheine sind im Gegensatz zu den früher üblichen Führerscheinen im Scheckkartenformat).

Wenn Sie einen neuen Führerschein wünschen, gehen Sie zur Fahrerlaubnisbehörde und stellen dort den Antrag. Da Sie eine Unterschrift leisten müssen, können Sie sich hierbei nicht vertreten lassen.
Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald der Führerschein bei Ihrer Behörde vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Die Abholung des neuen Führerscheins ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Der Bevollmächtigte muss eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, Ihren Reisepass oder Personalausweis und seinen eigenen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Gegen Zahlung einer Extragebühr gibt es die Möglichkeit einer Eilbestellung, wodurch sich die Wartezeit auf den neuen Führerschein reduziert.


Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein
  • 1 biometrisches Passbild
  • Namensänderungsurkunde vom Standesamt, Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist
  • bei Namensänderung durch Heirat: eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde
Kosten / Leistung

24,00 € Führerscheintausch wegen Datenänderung in Kartenführerschein
(für Besitzer des alten, grauen oder rosafarbenen Führerscheins)
8,70 € Führerscheintausch bei Datenänderung
(für Inhaber eines Kartenführerscheins)

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Fahrerlaubnisbehörde
Name: Sandra Campus
Telefon: (07221) 93-18 22
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: sandra.campus@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 02
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Fahrerlaubnisbehörde
Name: Elke Benz
Telefon: (07221) 93-18 65
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: elke.benz@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: EG 01
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle (Linie 201) Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung