Allgemeine Informationen über Bußgeldangelegenheiten

Geschwindigkeitsmessung am Straßenrand

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist eine Möglichkeit, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Die Bußgeldstelle des Fachbereichs Bürderdienste, Sicherheit und Umwelt, Fachgebiet öffentliche Ordnung ist die Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten insbesondere aus dem Bereich

  • des Straßenverkehrsrechts
  • der städtischen Polizeiverordnungen
  • des Waffenwesens
  • des Jagd- und Fischereigesetzes
  • der Gewerbeordnung- und des Gaststättengesetzes
  • des Melde- und Ausländerwesens
  • des Schulgesetzes
  • der Vorschriften für Rundfunk- und Fernsehgebühren

Bußgeldkatalog

Für Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht gilt seit 01.02.2009 ein neuer Bußgeldkatalog. Er fasst die bisher in unterschiedlichen Regelwerken enthaltenen Bestimmungen über Verwarnungsgeldregelsätze, Bußgeldregelsätze und Regelfahrverbote bei häufig vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten in einer einzigen Verordnung zusammen.

Dadurch wurde die bisherige Aufspaltung in Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog aufgehoben und die Sanktionsvorschriften sind übersichtlicher. Die Eintragungsgrenze für das Flensburger Verkehrszentralregister erfolgt bei Verkehrsverstößen ab 40 Euro.