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Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Einsprüche oder Anträge auf gerichtliche Entscheidung können schriftlich an die Bußgeldstelle gerichtet werden. Der Versand kann sowohl auf dem Postweg, per Telefax als auch per E-Mail erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Augenblick des Eingangs bei der Stadtverwaltung.

Es empfiehlt sich, einen Einspruch zu begründen. Dadurch kann die Bußgeldstelle den gesamten Sachverhalt neu bewerten und evtl. eine neue Entscheidung treffen.

Ändert die Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid nicht, weil sie weiterhin von der Verantwortlichkeit des Betroffenen ausgeht, gibt sie das Verfahren an das Amtsgericht Baden-Baden ab, wo in einer öffentlichen Hauptverhandlung alle Tatumstände mündlich erörtert werden.

Fristen und Termine

  • Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung.
  • Wird die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt (z.B. Urlaub oder Krankheit) kann innerhalb von einer Woche nach Wegfall des Hindernisses Antrag auf Wiedereinsetzungin den vorherigen Stand gestellt werden, Dabei sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Kosten / Leistung

Für die Ausfertigung eines Bußgeldbescheids sieht das Gesetz gemäß § 17 OWiG die Festsetzung einer Gebühr vor, diese beträgt 5% der Geldbuße, mindestens jedoch 20,00 €.

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Bußgeldbehörde, Ordnungswidrigkeiten
Name: Sabine Adam
Telefon: (07221) 93-18 49
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: sabine.adam@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 04-1. OG
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung