Fundsachen: Abgabe, Aufbewahrung, Finderlohn

Schlüsselbund

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Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, den Sie direkt beim Fundbüro im Bürgerbüro Briegelacker (siehe auch: wichtige Telefonnummern) abgeben oder mit der Post zusenden wollen, benötigen wir von Ihnen eine (schriftliche) Mitteilung mit folgendem Inhalt:

  • Ihren Absender mit Telefonverbindung für evtl. Rückfragen 
  • Fundort, -tag und -zeit
    Beschreibung des Gegenstandes (Marke, Farbe, Nummern, Gravuren usw.)
  • bei Fahrrädern: Bauart (Damen- o. Herrenrad usw.), Marke, Farbe, Anzahl der Gänge, Rahmennummer, Besonderheiten
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    Aufbewahrung von Fundsachen
    Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Wenn die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt wird, wird der Finder/die Finderin schriftlich benachrichtigt, dass der Fund bei uns abgeholt werden kann.

    Finderlohn
    Die Begleichung des Finderlohns ist zwischen Eigentümer und Finder zu regeln. Der gesetzliche Finderlohn (§ 971 BGB) beträgt bei Sachen

    • bis zu einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes
    • über einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes zuzüglich 3% vom Mehrwert
    • Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3% des Wertes.

    Hinweis

    Hinweis Aufgefundene Sachen können außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros auch bei einer naheliegenden Polizeidienststelle abgeliefert werden, welche die Fundsache an das Fundbüro weiterleitet.

    Kontakt

    Ansprechpartner(in)
    Abteilung: Bürgerbüro Briegelacker
    Name: Fundbüro
    Telefon: (07221) 93-18 07 oder 93-18 04
    Telefax: (07221) 93-18 88
    Email: fundbuero@baden-baden.de
    Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
      76532 Baden-Baden
    Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

    Zuständiges Amt:

    Bürgerbüro Briegelacker