Fundsachen: Abgabe, Aufbewahrung, Finderlohn
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, den Sie direkt beim Fundbüro im Bürgerbüro Briegelacker (siehe auch: wichtige Telefonnummern) abgeben oder mit der Post zusenden wollen, benötigen wir von Ihnen eine (schriftliche) Mitteilung mit folgendem Inhalt:
Beschreibung des Gegenstandes (Marke, Farbe, Nummern, Gravuren usw.)
Aufbewahrung von Fundsachen
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Wenn die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt wird, wird der Finder/die Finderin schriftlich benachrichtigt, dass der Fund bei uns abgeholt werden kann.
Finderlohn
Die Begleichung des Finderlohns ist zwischen Eigentümer und Finder zu regeln. Der gesetzliche Finderlohn (§ 971 BGB) beträgt bei Sachen
- bis zu einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes
- über einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes zuzüglich 3% vom Mehrwert
- Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3% des Wertes.
Hinweis
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Aufgefundene Sachen können außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros auch bei einer naheliegenden Polizeidienststelle abgeliefert werden, welche die Fundsache an das Fundbüro weiterleitet. | ||
Kontakt
| Ansprechpartner(in) | |
| Abteilung: | Bürgerbüro Briegelacker |
| Name: | Fundbüro |
| Telefon: | (07221) 93-18 07 oder 93-18 04 |
| Telefax: | (07221) 93-18 88 |
| Email: | fundbuero@baden-baden.de |
| Adresse: | Briegelackerstraße 21
|
| 76532 Baden-Baden | |
| Bushaltestelle: | Dreieichenkapelle
|
Zuständiges Amt:
Bürgerbüro Briegelacker


