Gaststättenerlaubnis und Gestattung

Tisch mit Besteck und einem Glas Waser.

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume erteilt. Gaststättengewerbe im Sinn des Gaststättengesetzes betreibt,

  • wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft),
  • wer zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft,)
  • wer Gäste beherbergt (Beherbergungsbetriebe),
  • wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
 

Unterlagen

  • Pachtvertrag
  • Führungszeugnis (Antrag beim Wohnsitz-Meldeamt)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Gewerbeamt Wohnsitzgemeinde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GaststättenG oder ein entsprechendes Berufszeugnis (z.B. Metzger, Bäcker, Hotelfachkraft)
  • Bescheinigung, dass keine eidesstattliche Versicherung besteht (ausgestellt vom zuständigen Amtsgericht)

Formulare

Antrag auf Gaststättenerlaubnis 1
Antrag auf Gaststättenerlaubnis 2
Merkblatt: Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Gewerbewesen
Name: Tobias Walter
Telefon: (07221) 93-18 17
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: tobias.walter@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 2. OG-04
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung