Stellvertretungserlaubnis

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, muss eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und gilt bis auf Widerruf.
 

Unterlagen

  • Pachtvertrag
  • Führungszeugnis (Antrag beim Wohnsitz-Meldeamt)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Gewerbeamt Wohnsitzgemeinde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GaststättenG oder ein entsprechendes Berufszeugnis (z.B. Metzger, Bäcker, Hotelfachkraft)
  • Bescheinigung, dass keine eidesstattliche Versicherung besteht (ausgestellt vom zuständigen Amtsgericht)

Formulare

Antrag Stellvertretungserlaubnis

Kontakt

Ansprechpartner(in)
Abteilung: Gewerbewesen
Name: Tobias Walter
Telefon: (07221) 93-18 17
Telefax: (07221) 93-18 58
Email: tobias.walter@baden-baden.de
Adresse: Briegelackerstraße 21 Zum Stadtplan
  76532 Baden-Baden
Raum: 2. OG-04
Bushaltestelle: Dreieichenkapelle Zum Stadtplan

Zuständiges Amt:

Fachgebiet öffentliche Ordnung